Alles andere als "Sau"-Komisch: Media-Märkte mahnen massenweise kleinere Händler ab (07.11.2006)
Besonders Online-Shops werden massenhaft Abgemahnt. Grundlage ist das Wettbewerbsrecht, welches die Verbraucher schützen sollte hier aber eher Zweckenfremdet wird.
Beispiele für Gründe der Abmahnungen:
- Comtech soll ein Produkt als "vielfachen Testsieger" beworben haben, ohne die exakte Ausgabe des Testheftes anzugeben.
- Ein Händler, der einen zweiten Laden in der Nähe eines Mediamarktes eröffnet hat bekam Ärger wegen eines falsch gesetzten Bindestriches im Anzeigentext zu einem Siemens-Telefon (Streitwert 51.000EUR).
- Bei einem Händler sollen keine exakten Versandkosten genannt worden sein.
"Steinhöfel generiert Kosten und ist gnadenlos bei der Vollstreckung", wird Carsten Föhlisch, Justitiar bei "Trusted Shops" zitiert, der von mehreren hundert Fällen der Verfolgung durch Media-Märkte "mit bösartigen Methoden" berichtet.
Der Kölner Anwalt Rolf Becker schätzt die Zahl der betroffenen Händler auf ca. 1000, seine Kanzlei vertritt alleine 60.
Da jeder der 215 Media-Märkte in Deutschland als eigenständige GmbH auftritt, wurden einige der kleinen Händler von bis zu drei Media-Märkten fünf mal Abgemahnt.
Media-Markt selbst wurde in der Vergangenheit wegen unlauterer Werbe-Maßnahmen von Verbraucherschützern abgemahnt, z.B. wurden Preise erhöht um dann mit großen Rabatte n zu werben, anders als in der Werbung waren die Preise im kleinen Einzelhandel oft billiger usw.
Weitere Informationen:
heise: Nicht Sau-komisch: Media-Märkte mahnen massenweise Online-Shops ab
plusminus: Teure Schnäppchen - Rabatte, die keine sind